Ein Feuerlöschteich muss her

Die Vorgeschichte meines heuteigen Schwimmteiches ist kurz erzählt folgende. Ich wollte aus dem Sommerhaus meiner Eltern auf dem von mir geerbten Grundstück, dass sich seit 1977 in unserem Besitz befand, ein Wohnhaus machen. Der erste Versuch 2004 scheiterte an der Feststellung, dass nach 1990 das gesamte Areal als "Außenbereich" und "Landschaftsschutz" festgelegt wurde, obwohl es Luftlinie nur 250 m vom Dorf entfernt war. Im Jahre 2006 unternahm ich einen erneuten Versuch. Ich würde eine Baugenehmigung erhalten, wenn ich den Landkreis Oberhavel, der für den Brandschutz und die Brandbekämpfung zuständig ist, von seiner Verantwortung entlaste und einen Feuerlöschbrunnen baue, der die gesamte kleine Siedlung mit Löschwasser absichert. Es müsste ein "Großstadtbrunnen" werden, der 48.000 L Wasser pro Stunde für mindestens 3 Stunden hergibt. Ich müsste auf öffentlichem Land bauen und nach der Inbetriebnahme wäre der Brunnen dann öffentliches Eigentum. Eine Probebohrung auf meinem Grundstück ergab, dass das möglich sei. Leider hatte sich der Brunnenbauer in der Geologie des Urstromtales verrechnet. Die Probebohrung eignete sich zwar für normales Gartenwasser bei einer Tiefe von 12 Metern (wegen einer dicken Lehmschicht). Doch ein später im Rechtsstreit erstelltes Gutachten des Landesbergamtes ergab, dass nach Krüger-Gauß-Koordinaten in der gesamten Gegen bis zu einer Teufe von 100 Metern nicht diese Wassermengen vorhanden sind. Das Bauamt in Oranienburg sah das sportlich: "Bohren sie doch 100 Meter und dann sehen wir...das Bergamt kann viel erzählen, wenn der Tag lang ist...".

Einer der Haken war, dass ich mich 2006, vertraglich mit dem Bürgermeister verpflichtet hatte, diesen Brunnen zu bohren und der Vertrag war auflösende Bedingung der Baugenehmigung geworden. Ohne diese Verpflichtung hätte ich nie bauen dürfen. Es wurden behördlicherseits immer irrsinnigere Argumente ins Feld geführt. Die normale Wasserleitung wäre zum Feuerlöschen ungeeignet. Eine auf eigene Kosten veranlasste Druckprüfung ergab, dass die Feuerwehr hier 20.000 - 24.000 L pro Stunde "unlimitiert" hätte ziehen können. Ein entsprechender H 50 Hydrant war 100 Meter entfernt - also in bester Reichweite. Aus dem Landesfeuerwehrverband Brandenburg erhielt ich die schriftliche Auskunft, dass der "kritische Wohnungsband" gut bekämpfbar sei, denn die Ortsfeuerwehr verfügte über 2 Löschfahrzeuge, 1 TF und 1 LF mit insgesamt über 6.000 Liter Wasser an Bord. Die Feuerwehr war 4 Fahrminuten - 1.100 Meter ! - entfernt. 

Das Bauamt lehnte auch ab, dass ein 360 Meter entfernter H80-Hydrant geeignet wäre, weil die auf einem Fahrzeug mitgeführte Mindestschlauchlänge 300 Meter waren. Das die Feuerwehr bis zu 1.000 Meter im Notfall in "Windeseile" ausrollt, spielte keine Rolle.

Auch das in 200 Meter Entfernung eine neue Siedlung errichtet wurde und es zahlreiche große Feuerwehrhydranten gab. Der dichteste H100-Hydrant war also 200 Meter entfernt und die Feuerwehr hätte von hier bis zu meinem Haus den Schlauch in 40 Sekunden verlegt. Egal, es ging inzwischen nicht mehr um Brandschutz, sondern nur noch ums Recht haben und um den Zwang.

Der Streit eskaliert zu Weihnachten 2010 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam

Im Dezember 2010 eskaliert der Streik mit dem Bauordnungsamt des Landkreises. Es droht mit Versiegelung und Nutzungsuntersagung des Hauses. In Marcus Willkomm finde ich eine guten Rechtsanwalt, der mich bis zum Ende verteidigt und wenig Geld nimmt, weil er, wie er selbst sagte, interessiert an dem Fall ist, wo der Geschäftsführer einer Gewerkschaft gegen den Landrat kämpft bzw. sich gegen dessen als Willkür empfundene Bedrohung zur Wehr setzt. Ich trage alle genannten Argumente vor Gericht vor, sie sprechen nach dem "gesunden Menschenverstand" alle für mich. Das Bauamt argumentiert völlig irre. Man müsse das Haus gerade jetzt vor Weihnachten versiegeln, weil die Brandgefahr durch offene Kerzen am Weihnachtsbaum so groß ist, dass wir elend in unserem eigenen haus verbrennen können, wenn uns das Bauamt nicht durch Behördenwillkür davor bewahrt. Außerdem gebe es den Vertrag aus 2006 mit dem Bürgermeister und man müssen dem P., diesem unglaublichen bauordnungsrechtlichen Halodri die Hosen stramm ziehen. Zu meiner Argumentationskette gehörte auch, dass ein unbewohntes und unbeheiztes Haus im Winter schnell ein Bauruine wird und die Folgeschäden am Gebäude in die zehntausende Euro gehen werden. Ich verwies auch darauf, dass es Nachbar gibt, die ebenfalls keinen Löschbrunnen haben und nicht aus ihren Häusern geworfen werden. Damals lernte ich, dass der baurechtliche Bestandsschutz ein Gebäude automatisch feuerresistent macht, ein ehemals wegen Bestandsschutzes feuerresistentes Gebäude, welches in der äußeren Hülle verändert wurde und damit seinen Bestandsschutz verloren hatte, fürchterlich in Flammen aufgehen kann. Die Logik des deutschen Baurechts ist nicht nur hier vollkommen irre. Das alles beeindruckte das Verwaltungsgericht nicht. Es stellte am 15.12.2010 fest, das öffentliche Interesse sei höher zu bewerten als das private Interesse und wenn durch die Nutzungsuntersagung teure Schäden am Haus entstehen, muss man diese eben in Kauf nehmen. Daraufhin setzte der Landkreis die Versiegelung des Hauses für den 22. Dezember an.

Das Bauamt des Landrates verhängte außerdem einen Bußgeldbescheid über 700 Euro, gegen den ich selbstverständlich auch in Widerspruch ging.

Der Landtag Brandenburg schaltet sich ein

Ich kannte aus der politischen Arbeit den Landtagsabgeordneten Thomas D. und wusste, er ist Vorsitzender des Petitionsausschusses im Landtag Brandenburg. Ich wandte mich am 20. Dezember telefonisch an ihn und er sagte, ich solle bis zum nächsten Morgen um 08.00 Uhr die wesentlichen Dokumente des Vorganges an seinen Ausschuss-Assistenten faxen. Er verspricht mir, den Vorgang dann auf die letzte Sitzung des Jahres 2010 des Petitionsausschusses am morgigen Tag zu nehmen. Was dabei herauskommt, weiß er natürlich nicht. Er hat Wort gehalten und am Nachmittag erhielt ich die frohe Botschaft, der Petitionsausschuss des Landtages hat parteiübergreifend und einstimmig beschlossen, den Landrat aufzufordern, von der Versiegelung bis 7. Januar wegen des "Weihnachtsfriedens" abzusehen und stattdessen mit mir gemeinsam nach einer für beide Seiten tragfähigen Lösung zu suchen. Das erzürnte den Landrat und seine Lakaien im Bauordnungsamt natürlich. Ich hingegen schöpfte Hoffnung.

Mein Anwalt sagte, wir sollten als letztes Mittel versuchen, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anzurufen. In Windeseile formulierte er den Schriftsatz und warf ihn persönlich am Abend des 21. Dezember beim OVG ein.

Ein Feuerlöschbrunnen ist technisch unmöglich

Selbstverständlich bemühte ich mich dessen ungeachtet um eine Lösung des Problems. Wir prüften die Herstellung einer riesigen Zisterne mit 50.000 Liter Wasservorrat. Das wurde abgelehnt, weil es zu wenig Wasser wäre, weil die Zisterne einer eigenen Baugenehmigung bedürfte und hier wieder der Landschaftsschutz im Wege stünde. 

Ich beauftragte ein Brandschutzbüro mit der Erstellung eines Gutachtens. Der Gutachter kam vor Ort zu dem Ergebnis, dass in die Feuerlöschfähigkeit die Trinkwasserleitung einzubeziehen ist und von den vom Landkreis nunmehr geforderten Wasservorrates nur noch 30.000 Liter übrigblieben, die problemlos in einer unterirdischen und mit Betondeckeln überfahrbar gemachten Zisterne auf meinem Grundstück realisierbar wäre. Auch das interessierte das Bauamt natürlich nicht.

Landesweite Schlagzeile auf der Titelseite

Am 17. Dezember berichtete die "Märkische Allgemeine Zeitung" auf der im halben Land Brandenburg lesbaren Titelseite über meinen Fall. Am Abend vorher war klar, die MAZ brachte auch meinen Beruf mit ins Spiel, was ich zu verhindern versucht hatte. Das aber akzeptierte die Redaktion nicht. Allerdings erhielt ich ein Fax, in dem mir der Chefredakteur versicherte, dass ich versucht habe, meinen Beruf - also die Funktion des Bezirksgeschäftsführers der ver.di von Potsdam-Nordwestbrandenburg - aus dem Spiel zu halten und die Zeitung sich über meinen Willen hinwegsetzten wird, aus Leserinteresse. Ich rief am Abend die Personalchefin des Bundesvorstandes an und fragte, wie denn denn Bundesvorstand reagieren würde, wenn ich mit Name und Funktion am nächsten Morgen in der Zeitung stünde.  Mir wurde versichert, dass ich eine Person des öffentlichen Lebens bin und sofern ich mir keine rechtswidrigen Handlungen in der Sache vorzuwerfen habe, wird der Bundesvorstand das in aller Gelassenheit zur Kenntnis nehmen.

Politiker der Gemeinde stellten sich an meine Seite

Auch Gemeindevertreter lasen die Zeitung. Einige solidarisierten sich mit mir, schrieben einen Brief an den Landrat, nach eine rLösung zu suchen, statt mit Versiegelung zu drohen.

Die Karten

Manche Menschen glauben an das, was in den Karten liegt. Natürlich sagen Karten nie ein konkretes Ereignis voraus. Aber im Nachhinein weiß man, aha, das und das ist passiert - das lag doch so in den Karten. Wir, also die ganze Familie, glauben an so etwas, weil wir überzeugt davon sind, dass es Dinge zwischen Himmel und Erde gibt, die wir wissenschaftlich nicht erklären können, die aber trotzdem da sind. Meine Mutter kann gut Karten legen, dass hat sie von ihrer "Schwieger-Oma" vor etwa 70 Jahren gelernt. So legte sie mir in jenen stressigen tagen die Karten und sah etwas, was wir nicht gleich deuten konnten: Da sind viele Menschen im Haus, sehr viele Leute. Und es gibt eine ältere Frau und zwei jüngere Männer, die uns helfen.  Am 22. Dezember wussten wir, was in den Karten lag. Viele Menschen im Haus - es waren 17 in der Küche. Wir selbst, Familienmitglieder, Gemeindevertreter von SPD, FDP, Linke und Freie Wähler, mehrere Medienvertreter und unser Pfarrer. Sie alle wollten uns moralische Unterstützung geben, wenn - wie zu 12.00 Uhr angekündigt - der Landrat das Haus versiegeln lassen würde.

Die ältere Frau war die Vorsitzende Richterin der Kammer des OVG, sie war Mitte 50, wie wir über Google herausfanden und die beiden jüngeren Männer (die waren Mitte 40) waren ihre Beisitzer. Im Übrigen lagen Katrins Karten genau so wie bei mir!

Das Ultimatum des Landrates

Am 21. Dezember erhielten wir ein Ultimatum des Landrates. Von der Nutzungsuntersagung und Versiegelung würde abgesehen, wenn bis morgen 12.00 Uhr entweder das Oberverwaltungsgericht eine andere Entscheidung trifft, wir eine geeignete Feuerlöschmöglichkeit nachweisen oder wir eidesstattlich erklären, das Haus nicht für Wohnzwecke zu nutzen. Dazu muss man wisse, das "Wohnzwecke" fast alles ist. Im Klartext heißt das, wir hätten ausziehen müssen, aber das Haus betreten dürfen, um zu gucken, dass sich z.B. nicht die Heizung abschaltet und Frostschäden entstehen. Wir hätten regelmäßig Blumen gießen dürfen und auch Sachen in die provisorische Wohnstätte mitnehmen können. Aber verboten wäre z.B. Duschen, Fernsehen, auf dem Bett liegen, Kochen und alles, was "zum Wohnen" gehört.

Die Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz durch das Oberverwaltungsgericht

Man muss wissen, es war hier kein Klageverfahren in der Hauptsache, sondern das einstweilige Rechtsschutz gegen die vom Landrat verhängte Maßnahme. Am 22.12.2010 war also das Haus voller Leute. Ein Gemeindevertreter hatte ein Schild gemalt "Stoppt die Behördenwillkür". Ich gab Interviews. Das Fahrzeug mit den Vollstreckern des Landrates stand 100 Meter vom Tor entfernt und wartete auf den Einsatz. Plötzlich rief mein Anwalt an und verkündete, dass das Oberverwaltungsgericht die Versiegelung gestoppt habe. Das Schriftstück bekam ich sofort auf mein Handy geschickt. Im Haus brach Jubel aus. Die anwesenden Medienvertreter änderten ihre Texte. Was war beim OVG passiert? In einfachen Worten kann man das so formulieren:

Das OVG war von der Eilbedürftigkeit nicht überzeugt. Es verstand, eine Versiegelung ist eine sehr harte Maßnahme. Im Wesentlichen erkannte das OVG den Widerspruch, der in der unterschiedlichen "Feuerresistenz" benachbarter Gebäude bestand. Wir sollten bei einem Brand angeblich jämmerlich im Hause verbrennen, weil wir keinen Feuerlöschbrunnen hätten. Die Nachbarn, die 50 m entfernt ihre Häuser hatten und die sich in derselben feuerwehrtechnischen Lage befanden wie wir, denen konnte nichts passieren. Ihre Häuser waren "feuerresistent", weil sie baurechtlichen Bestandsschutz hatten. Und deshalb erklärte das OVG, kann es nicht so eilig und wichtig sein, uns das Haus zu sperren.

Es war ein großer Sieg und der Landrat schäumte und sein Bauordnungsamtsleiter noch mehr, als sie am nächsten Tag die entsprechenden Meldungen in den Zeitungen lasen. Aber es war nur eine Etappe und die Auseinandersetzung vor Gericht ging weiter.

Der Bürgermeister gibt einen Tipp

Beim Neujahrsempfang am 7. Januar 2011 trat der Bürgermeister von Mühlenbeck an mich heran. Er meinte, es würde völlig ausreichen, wenn ich auf meinem Grundstück eine überfahrbare Grube mache mit 30 m3 Löschwasser. Das sein die übliche Regelung für entfernt stehende Einzelanwesen, zu denen man aus Kostengründen keine große Wasserleitung legen kann. Und noch etwas sagte er: schon in den 1970ern habe man versucht, für die damaligen Schweineställe, die etwa 500 Meter Luftlinie entfernt waren, einen Feuerlöschbrunnen zu bohren. Man habe keine Wasserquelle gefunden. Das bedeutet, die Gemeinde und der Landkreis wussten von Anfang an, dass es unmöglich ist, einen solchen Feuerlöschbrunnen in meiner Nähe zu errichten und sie haben mich bewusst in diese Falle laufen lassen. Ich führte an dem Abend auch ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes. Dieser war über die Ausführungen des Bauordnungsamtes sehr verwundert und bestätigte mir, dass über die Überwindung eines Feldes von 80 - 90 Metern Breite überhaupt kein Hindernis darstellt und das Löschfahrzeug auch nicht am Hydranten stehen müsse, wie das Landratsamt behauptet. Das brachte ich mit einer eidesstattlichen Versicherung vor dem OVG vor. 

2011 01 13 Ovg Eidesstattliche Versicherung 2 Pdf

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Frühjahr 2011 - der Pfarrer schaltet sich ein

Unser Pfarrer kam auf uns zu und wollte wissen, ob es etwas gibt, wo er noch mit der Autorität der Kirche eine Tür aufmachen kann. Wir luden ihn ein und unterhielten uns einen ganzen Abend lang. Es war ein gutes Gespräch, in dem es auch um einige persönliche Dinge ging, z.B. die behinderten Kinder. Der Pfarrer hatte verstanden, dass es auch nicht einfach nur ein Haus war, so, wie viele Häuser irgendwie "von der Stange" hingestellt werden. Er hatte verstanden, dass dieses Haus in seiner Entstehungs- und Familiengeschichte etwas besonderes war. Jeder Stein konnte eine Geschichte erzählen. Der Pfarrer versprach, sich mit Briefen an den Ministerpräsidenten und an den Bauminister des Landes Brandenburg zu wenden und diese um Hilfe zu bitten.

Die Landesregierung schaltet sich ein

Im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten versuchte der Bauminister den Landrat zu überzeugen, die für das Frühjahr erneut angekündigte Versiegelung zu verhindern und eine gute Lösung zu finden. Bauordnungsrecht ist nun einmal Sache des Landkreises und nicht des Ministeriums. Mit dieser klaren Ansage ließ der Landrat den Minister abtropfen. Es hat nichts genützt, aber ich habe beiden nie vergessen, dass sie es versucht haben. Ich bin dem Pfarrer Hasse sehr dankbar und ich bin auch dem Minister Vogelsänger sehr dankbar.