Streikbruchprämien aus Steuergeldern!
Fast alle Verkehrsbetriebe lobten Streikbruchprämien aus, um den Arbeitskampf zu unterlaufen. Meistens wurden pro Schicht zu der normalen Gage 30 EUR gezahlt. Einige Betriebe zahlten 50 EUR. Natürlich gab es Menschen, die auf diese Weise ihren streikenden Kollegen in den Rücken fielen - hinterher aber vom erkämpften Tarifergebnis profitieren wollten. Wir empfanden es als Skandal, dass Verkehrsbetriebe, die aus öffentlichen Mitteln der Landkreise und kreisfreien Städte massiv subventioniert wurden, Steuergelder verwendeten, um gegen einen legalen und legitimen Arbeitskampf vorzugehen. Diese Methode führte uns mit Klagen vor die Arbeitsgerichte. Unsere Klagen stützten sich nicht darauf, dass die Zahlung von Streikbruchprämien unzulässig seien, denn die gehören (leider) zu den legalen "Waffen der Arbeitgeber" im Streik. Wir klagten gegen die Ungleichbehandlung und wollten die nachträgliche Zahlung dieser Beträge auch für die Streikenden erreichen. Wir zogen mit Musterklagen vor alle Brandenburger Arbeitsgerichte. Das Arbeitsgericht Potsdam gab uns in einer Kammer recht, in einer anderen Kammer nicht. Am Arbeitsgericht Neuruppin verloren wir, an den Arbeitsgerichten in Frankfurt, Eberswalde und Cottbus und Brandenburg/Havel gewannen wir. Der Arbeitgeberverband ging in die zweite Instanz. Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatten wir leider verloren.