Für einen Paritätischen Aufsichtsrat 

Die Betriebsräte der Pro Klinik Holding GmbH in Neuruppin kämpften 2012 bereits das zweite Jahr für mehr Mitbestimmung. Nach dem Brandenburgischen Kommunalverfassungsgesetz ist der Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin der "geborene" Aufsichtsratsvorsitzende seines Klinik-Konzerns. Die von der Belegschaft und aus dem Kreistag entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates waren "Statisten". Sie hatten zwar ein Stimmrecht, aber wenn sie nicht dem Vorsitzenden gefolgt sind, konnte der die Aufsichtsratssitzung unterbrechen, eine "Eigentümerversammlung" einberufen, in der er der alleinige Eigentümer war und dem Aufsichtsrat Vorgaben machen bzw. dessen Beschlüsse außer Kraft setzen. Gegen diese Situation klagten die Betriebsräte und das Landgericht Neuruppin entschied, dass in dem über zweitausend Mitarbeiter großen Klinik-Konzern ein paritätisch zu besetzender Aufsichtsrat zu wählen ist. Gegen dieses Urteil ging  der Landkreis in Berufung - holte sich aber beim Oberlandesgericht im Jahre 2013 eine weitere Niederlage ab.

 

Im Frühjahr 2012 stellte sich der ver.di -  Potsdam-Nordwestbrandenburg an die Seite der Betriebsräte. In dem Video geht es um eine wichtige Abstimmung im Kreistag, für die der ver.di - Geschäftsführer ein Rederecht vom Kreistag auf Antrag der Fraktion Die Linke erhalten hatte. 

 

Zwar ging diese "Schlacht" verloren, aber nach dem OLG-Urteil leitete der Gesamtbetriebsrat die Wahlen zum Aufsichtsrat ein. Zu diesem durften zwei externe Gewerkschaftsvertreter gehören. Es kandidierten der ver.di-Geschäftsführer und die für die Klinik betriebspolitisch zuständige Gewerkschaftssekretärin und wir fuhren einen fulminanten im August 2013 Wahlsieg ein. 

Ich selbst gehörte diesem Aufsichtsrat eine Wahlperiode bis zum Sommer 2018 an.