Gegen die Politik des Landrates von Oberhavel 2011

Im Jahre 2011 wurden im Land Brandenburg in den meisten Landkreisen Asylbewerber mit Bargeld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt. In Oberhavel erhielten sie "Gutscheine", die sie nur in wenigen Geschäften einlösen konnten, somit verschiedene Waren - etwa Medikamente aus der Apotheke - nicht kaufen konnten. Wechselgeld gab es nicht, überschüssige Gutscheinbeträge wanderten in den Gewinn des Unternehmens. Der Druck der Gutscheine war auch ziemlich teuer. Flüchtlingsverbände wie der "Hennigsdorfer Ratschlag" fanden das diskriminierend. Im Übrigen auch die Mehrheit des Kreistages, der den Beschluss fasste, auf Bargeld umzustellen. Der Sozialminister von Brandenburg begrüßte dieses Vorgehen ausdrücklich und verwies auf die Rechtskonformität. Der Landrat Karl-Heinz Schröter (von 2014-2019 Innenminister) legte sein Veto ein und erklärte den Beschluss für rechtswidrig. Nicht der Kreistag als Kommunalparlament sei zuständig, sondern er als die vollziehende Behörde eines Bundesgesetzes. 

Das rief auch ver.di mit seinem engagierten Ortsverein Oberhavel auf den Plan.