Das Feuerwehrurteil

Obwohl ich in Wilmersdorf arbeitete, bekam ich auch ab Januar 1991 "Ostgehalt", also nach "RKV 9", was 1.600 DM Brutto waren. Es galt auch nicht die 38,5 Stundenwochen, für uns galt die 40 Stundenwoche. Aber wir bekamen die Berlinzulage, die eigentlich nur für "Westdeutsche" vorgesehen war. Immerhin 8% des Brutto als steuer- und sozialversicherungsfreien Aufschlag auf das Netto waren das bei mir 128 DM. 

 

Ein bisschen störte die Ungleichbehandlung schon, aber im Osten war das Leben auch noch sehr viel billiger. Für meine 55 m2-Wohnung zahlte ich 1991 54 DM Miete, inklusive Betriebskosten. Im Jahre 1992 gab es mit dem "Feuerwehrurteil" eine große Überraschung. Das BAG urteilte, dass dem Westgehalt zustand, der im Westen mit Westkollegen zusammen arbeitete und dessen Dienststelle im Westen lag. Senator Heckelmann machte die Rechtsauffassung auf, dass allen Beschäftigten seiner Senatsverwaltung etwa nun BAT-Bezüge zustanden, den Mitarbeitern der Ostberliner Bezirksämter hingegen nicht. Der Senator war "großzügig" und zahlte jedem, auch denen, die nicht die Westbezüge geltend gemacht hatten, für die sechsmonatige Ausschlussfrist nach dem Tarifvertrag rückwirkend den Westlohn. Ich bekam im Spätsommer 1992 eine Einmalzahlung über 12.000 DM, von denen netto über 7.000 blieben. Damit löste ich den Kredit für meinen in jenem Jahr gekauften "Opel Kadett" ab und freute mich fortan über das viel höhere Westgeld.